Kurz gefasst

  • E-Mail an Geschäftskontakte: ohne vorherige Einwilligung möglich, wenn das Angebot mit ihrem Beruf zusammenhängt, mit Information und Widerspruchsrecht.
  • Allgemeine Adressen (info@, contact@) juristischer Personen: Die CNIL, die französische Datenschutzbehörde, nimmt sie von diesen Grundsätzen aus.
  • Telefon: Seit dem 11. August 2026 brauchen Sie bei Verbrauchern eine vorherige Einwilligung; Geschäftskontakte können widersprechen. Bloctel, die bisherige Sperrliste gegen Werbeanrufe, gibt es nicht mehr.
  • Jede Nachricht nennt den Absender und einen einfachen Weg, weitere Zusendungen abzulehnen.

Der Grundsatz: Opt-out für Geschäftskontakte, Opt-in für Privatpersonen

Die CNIL fasst die Regel am Anfang ihrer Informationsseite zur Werbung per E-Mail, SMS/MMS und automatischen Anrufsystemen zusammen (aktualisiert am 10. Juni 2026, abgerufen am 4. November 2026): „Kommerzielle Werbung auf elektronischem Weg (E-Mail, SMS/MMS, automatische Anrufsysteme usw.) ist möglich, die Personen müssen aber zuvor darüber informiert werden. Außerdem müssen sie vorher einwilligen, wenn es sich um Privatpersonen handelt, oder widersprechen können, wenn es sich um Geschäftskontakte handelt.“

Für Werbung zwischen Unternehmen ist dieser Satz entscheidend: „Werbung gegenüber Geschäftskontakten kann auf das berechtigte Interesse der Organisation gestützt werden, wenn der Gegenstand der Ansprache mit dem Beruf der angesprochenen Person zusammenhängt“. Als Beispiel nennt die CNIL einen Anruf, in dem dem IT-Leiter eines Unternehmens die Vorzüge einer Software vorgestellt werden. Unter den maßgeblichen Vorschriften führt die Seite unter anderem Artikel L34-5 des französischen Post- und Telekommunikationsgesetzes (code des postes et des communications électroniques) an.

Der Bezug zum Beruf: die entscheidende Bedingung

Die B2B-Regelung deckt nicht jede beliebige Nachricht an eine geschäftliche Adresse: Ihr Angebot muss die Tätigkeit des Empfängers betreffen, etwa eine Rechnungssoftware für ein Buchhaltungsbüro oder Baustellengeräte für ein Bauunternehmen. Ohne diesen Bezug bietet die Informationsseite der CNIL diese Rechtsgrundlage nicht: Behandeln Sie den Kontakt vorsichtshalber wie eine Privatperson und holen Sie zuerst die Einwilligung ein. Eine Auswahl nach NAF-Code, dem französischen Tätigkeitsschlüssel, hilft, diesen Bezug zu belegen. Unsere Einträge haben diesen Code noch nicht; er kommt mit dem laufenden Abgleich mit der base Sirene, dem amtlichen Unternehmensverzeichnis des INSEE (siehe NAF-Code und APE-Code: eine Branche abgrenzen).

Allgemeine, personenbezogene und konstruierte Adressen

Die CNIL unterscheidet klar: „Allgemeine Adressen wie info[@]firmenname.fr, contact[@]firmenname.fr oder commande[@]firmenname.fr, die juristische Personen betreffen, unterliegen nicht den oben genannten Grundsätzen.“ Eine personenbezogene Adresse (vorname.nachname@firma.fr) betrifft dagegen eine natürliche Person: Sie ist ein personenbezogenes Datum und unterliegt der DSGVO.

Adressen, die aus dem Namen einer Person und dem Adressschema ihres Arbeitgebers „erraten“ werden, behandelt eine Veröffentlichung der CNIL vom 16. Oktober 2026: Das berechtigte Interesse kommt nur nach einer Prüfung im Einzelfall in Betracht, denn „Personen ohne erkennbare Online-Präsenz oder Personen, die konkrete Schritte unternehmen, um ihre Kontaktdaten zu verbergen oder zu schützen, können grundsätzlich nicht vernünftigerweise damit rechnen, dass ihre E-Mail-Adresse konstruiert wird“. basedecontacts.fr erzeugt keine Adressen dieser Art.

Was jede Nachricht ermöglichen muss

Laut CNIL muss „jede Ansprache es der betroffenen Person zwingend ermöglichen, die Identität der absendenden Organisation zu erkennen und, falls sie dies wünscht, auf einfache Weise ihre Ablehnung weiterer Ansprachen zu äußern“. In der Praxis heißt das:

  • ein erkennbarer Absender (Firmenname, nicht nur ein Vorname);
  • in jeder Nachricht ein funktionierender Abmeldelink oder eine funktionierende Antwortadresse;
  • eine Sperrliste (liste repoussoir), damit Sie eine Person, die widersprochen hat und in einer neuen Datei wieder auftaucht, nicht erneut ansprechen; die CNIL empfiehlt, sie mindestens 3 Jahre aufzubewahren, am besten in Form von Hashwerten.

Telefon: Was sich am 11. August 2026 geändert hat

Die Informationsseite der CNIL zur Telefonwerbung (aktualisiert am 10. Juni 2026, abgerufen am 4. November 2026) sagt es gleich zu Beginn: „Die Regeln für kommerzielle Telefonwerbung haben sich seit dem 11. August 2026 geändert. Um Privatpersonen anzusprechen, muss zuerst ihre Einwilligung eingeholt werden. Geschäftskontakte haben ihrerseits die Möglichkeit, zu widersprechen.“

Gegenüber Verbrauchern ist nun eine vorherige Einwilligung nötig, außer bei Anrufen im Rahmen eines laufenden Vertrags (Artikel L. 223-1 des Code de la consommation, des französischen Verbrauchergesetzbuchs, eingeführt durch das Gesetz Nr. 2025-594 vom 30. Juni 2025). Laut CNIL gilt diese Einwilligung höchstens ein Jahr, und ihr Nachweis wird mindestens drei Jahre aufbewahrt (Dekret Nr. 2026-662 vom 23. Juli 2026); Anrufe sind montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr erlaubt. Ganz verboten ist die Telefonwerbung für energetische Sanierung, für die Anpassung von Wohnungen an eingeschränkte Selbstständigkeit und für das CPF (compte personnel de formation, das persönliche Weiterbildungskonto).

Gegenüber Geschäftskontakten bleibt es beim Widerspruchsprinzip: Information bei der Erhebung der Nummer, einfacher und kostenloser Widerspruch, Anruf mit Bezug zum Beruf der angesprochenen Person.

Bloctel gibt es nicht mehr. Die Website von Bloctel teilt mit: „Der Dienst Bloctel endete mit dem Inkrafttreten der Regelung für Telefonwerbung, die auf der vorherigen Einwilligung des Verbrauchers beruht, am 11. August 2026“. Entscheidend sind jetzt die Einwilligungen der Verbraucher und Ihre eigene Widerspruchsliste.

Den Einzelunternehmer, der unter seiner geschäftlichen Nummer angerufen wird, behandeln die Informationsseiten der CNIL nicht ausdrücklich: Wenn Ihre Zielgruppe viele Einzelunternehmer enthält, lassen Sie Ihr Vorgehen prüfen.

Die Kanäle im Überblick

Sie können die Tabelle horizontal scrollen.

Werbung ohne bestehende Kundenbeziehung, laut den Informationsseiten der CNIL, abgerufen am 4. November 2026.
KanalGegenüber GeschäftskontaktenGegenüber Privatpersonen
E-Mail, SMS/MMS, automatische Anrufsystemeberechtigtes Interesse, wenn der Gegenstand mit dem Beruf zusammenhängt; Information und Widerspruchvorherige Einwilligung (Ausnahmen: bestehende Kunden bei ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen, nichtkommerzielle Ansprache)
Telefon (ohne automatische Anrufsysteme)Möglichkeit zum Widerspruch; Informationvorherige Einwilligung seit dem 11. August 2026 (Ausnahmen, darunter Anrufe im Rahmen eines laufenden Vertrags)
Briefpostvorherige Information und Widerspruchsrecht (Informationsseite der CNIL zur Briefwerbung)

DSGVO: informieren und Widerspruch beachten

Sobald die Datei Daten natürlicher Personen enthält (Einzelunternehmer, personenbezogene Adresse), kommt zu diesen Regeln die DSGVO hinzu:

  • Information (Art. 14 DSGVO). Wurden die Daten nicht bei der Person selbst erhoben, erhält sie unter anderem Angaben zum Verantwortlichen, zu den Zwecken, zur Herkunft der Daten und zu ihren Rechten, spätestens bei der ersten Mitteilung, wenn die Daten zur Kontaktaufnahme dienen.
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Die Person kann der Werbung jederzeit widersprechen; ihre Daten werden dann für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Auf dieses Recht wird sie spätestens bei der ersten Mitteilung ausdrücklich und getrennt von anderen Informationen hingewiesen.

Für Daten, die von Dritten erworben wurden, verlangt die CNIL, „sicherzustellen, dass die betroffene Person über die mögliche Verwendung ihrer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer […] zu Werbezwecken informiert wurde und dem widersprechen kann“. Ihre erste Nachricht muss also sagen, wer Sie sind, woher die Adresse stammt und wie man widerspricht.

Und eine gekaufte Datei?

Sie bringt keine Einwilligung mit: Sie nutzen die Kontaktdaten in eigener Verantwortung und nach den Regeln des jeweiligen Kanals. Die Dateien von basedecontacts.fr haben keine Spalte für Geschäftsführer. Der Firmenname eines Einzelunternehmers kann aber sein eigener Name sein, und die veröffentlichte Nummer kann eine Mobilnummer sein (06, 07); siehe Export und Beispieldatei und Quellen und Methodik.

Checkliste vor einer Kampagne

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Angebot mit dem Beruf der Empfänger zusammenhängt.
  2. Markieren Sie Einzelunternehmer (Spalte Rechtsform, sobald der Sirene-Abgleich erfolgt ist; sonst ein Firmenname, der aus einem Personennamen besteht) und personenbezogene Adressen: Hier gilt die DSGVO.
  3. Bereiten Sie den Informationstext nach Art. 14 vor: wer Sie sind, woher die Daten stammen, Widerspruchsrecht.
  4. Nennen Sie den Absender und setzen Sie in jede Nachricht einen Abmeldelink.
  5. Führen Sie eine Sperrliste und gleichen Sie jede neue Datei vor dem Versand damit ab.
  6. Lassen Sie Ihr Vorgehen im Zweifel von einem Anwalt prüfen.

Häufige Fragen

Darf ich einem Unternehmen ohne Einwilligung eine Werbe-E-Mail schicken?

Ja, wenn das Angebot mit dem Beruf des Empfängers zusammenhängt: Die CNIL lässt dann das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage gelten. Die Person muss informiert werden und widersprechen können, und jede Nachricht nennt den Absender und einen einfachen Weg, weitere Zusendungen abzulehnen.

Gilt das auch für Adressen wie info@ und contact@?

Laut CNIL fallen allgemeine Adressen juristischer Personen (info@, contact@, commande@) nicht unter diese Grundsätze. Die Angabe des Absenders und die Möglichkeit, weitere Zusendungen abzulehnen, sind aber in jedem Fall Pflicht.

Darf ich Geschäftskontakte seit dem 11. August 2026 noch anrufen?

Ja. Die vorherige Einwilligung ist für Verbraucher vorgeschrieben; Geschäftskontakte können widersprechen. Der Anruf muss mit ihrem Beruf zusammenhängen, mit Information und einfacher Möglichkeit zur Ablehnung.

Stand: 4. November 2026. Quellen: Informationsseiten der CNIL, Website von Bloctel, ANIL (französische Agentur für Wohnungsinformation) und der von der CNIL veröffentlichte Text der DSGVO, abgerufen am 4. November 2026; Zitate in eigener Übersetzung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.