Kurz gesagt

  • Eine Datei mit E-Mail-Adressen französischer Firmen enthält allgemeine Adressen (contact@, info@) und manchmal persönliche; für beide gelten unterschiedliche Regeln.
  • Die besten Quellen sind die Kontakt- und Impressumsseiten der Firmenwebsites: Das Gesetz verlangt dort eine E-Mail-Adresse.
  • In unserem Bestand haben 659.494 von 1.577.933 Einträgen eine eigene E-Mail-Adresse (41,8 %, Stand 4. November 2026).
  • Gegenüber Geschäftskunden ist B2B-E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung möglich, wenn das Angebot ihr Geschäft betrifft, mit Abmeldelink in jeder Nachricht.

„E-Mail-Adressen von Firmen“, „B2B-E-Mail-Liste“, „Datenbank mit Geschäfts-E-Mails“: Hinter diesen Begriffen stecken sehr unterschiedliche Produkte. Manche enthalten Adressen, die die Unternehmen selbst veröffentlichen, andere aus einem Namen erratene Adressen, wieder andere Adressen, die für eine begrenzte Zahl von Sendungen vermietet werden. Vor dem Kauf oder einer Kampagne in Frankreich zählen drei Fragen: Woher stammen die Adressen, welcher Art sind sie, und was dürfen Sie damit tun?

Allgemein oder persönlich: der entscheidende Unterschied

Eine allgemeine Adresse bezeichnet das Unternehmen, keine Person: contact@, info@, accueil@, commande@. Laut der Seite der CNIL zur E-Mail-Werbung (aktualisiert am 10. Juni 2026) unterliegen solche Adressen juristischer Personen nicht den Grundsätzen der E-Mail-Werbung. Der Absender muss aber stets erkennbar sein, und der Empfänger muss weitere Nachrichten ablehnen können.

Eine persönliche Adresse wie vorname.nachname@firma.fr betrifft eine natürliche Person. Sie ist ein personenbezogenes Datum: Es gilt die DSGVO, mit Information der Person (Artikel 14) und ihrem Widerspruchsrecht (Artikel 21). Die Adresse eines Einzelunternehmers verdient dieselbe Vorsicht, auch wenn sie allgemein aussieht.

Ein Sonderfall sind rekonstruierte Adressen, erraten aus dem Namen einer Person und dem Adressschema ihres Arbeitgebers. Die CNIL widmet ihnen eine Veröffentlichung vom 16. Oktober 2026: Berechtigtes Interesse kommt nur nach einer Prüfung im Einzelfall in Betracht. basedecontacts.fr erzeugt keine solchen Adressen.

Woher die Adressen einer B2B-Datei stammen

Die Website eines französischen Unternehmens muss Pflichtangaben (mentions légales) enthalten. Laut der Seite von Entreprendre Service Public zu den Pflichtangaben (geprüft am 13. Oktober 2026) gehören dazu eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, über die das Unternehmen erreichbar ist. Kontakt- und Impressumsseiten sind daher die natürliche Quelle für geschäftliche E-Mail-Adressen: Das Unternehmen veröffentlicht sie selbst, um kontaktiert zu werden.

Für unseren Bestand haben wir die Websites von 786.048 Domains besucht; 617.802 antworteten, und 419.552 veröffentlichten mindestens eine E-Mail-Adresse. Hinzu kommen Adressen aus den offenen Kartendaten von Overture Maps. Die Erfassung läuft weiter.

Was wir aussortieren, und warum

  • Geteilte Adressen. Eine Adresse, die bei drei oder mehr Einträgen mit verschiedenen Namen vorkommt, kann einem Dienstleister gehören (Webagentur, Businesscenter, Buchungsplattform) statt dem Unternehmen. Wir zählen sie nicht als eigene Adresse: Das betrifft 14.504 Adressen.
  • Funktionsadressen wie dpo@ oder privacy@: Sie dienen der Wahrnehmung von Rechten, nicht dem Empfang von Werbung.
  • Erratene Adressen. Wir liefern nur veröffentlichte Adressen.

Ergebnis am 4. November 2026: 659.494 Einträge haben eine eigene E-Mail-Adresse, also 41,8 % der 1.577.933 Einträge; 763.118 haben eine, wenn man geteilte Adressen mitzählt. Eine Telefonnummer ist häufiger (84,1 % der Einträge), eine Website ebenfalls (79,0 %). Eine Datei, die für jedes Unternehmen eine E-Mail-Adresse verspricht, verdient deshalb die Frage: Woher stammen sie?

Was die CNIL zur B2B-E-Mail-Werbung sagt

Der Grundsatz laut CNIL: „Werbung gegenüber Geschäftskunden kann auf das berechtigte Interesse der Organisation gestützt werden, wenn der Gegenstand der Ansprache mit dem Beruf der angesprochenen Person zusammenhängt.“ Ein Angebot für Rechnungssoftware an eine Steuerkanzlei fällt darunter; ein Verbraucherangebot an dieselbe Adresse nicht.

In jedem Fall „muss jede Ansprache der betroffenen Person ermöglichen, die Identität der absendenden Organisation zu erfahren und, wenn sie es wünscht, auf einfache Weise die Ablehnung weiterer Ansprachen zu erklären“. Die Regeln im Einzelnen, einschließlich Telefon, stehen in unserem Ratgeber B2B-Akquise per E-Mail und Telefon.

Vor dem ersten Versand: sechs Prüfungen

  1. Bezug zum Beruf der Empfänger prüfen: Er ist die Voraussetzung für das berechtigte Interesse.
  2. Allgemeine und persönliche Adressen trennen und für die persönlichen den Informationstext vorbereiten: wer Sie sind, woher die Adresse stammt, wie man widerspricht.
  3. Die Datei mit Ihrer Sperrliste abgleichen: Wer widersprochen hat, darf nicht erneut angeschrieben werden, auch wenn er in einer neuen Datei auftaucht.
  4. Syntax und Domain prüfen mit Ihrem Versandwerkzeug; die Zustellbarkeit testen wir nicht.
  5. Von einer authentifizierten Domain senden (SPF, DKIM, DMARC) und mit einer ersten Tranche von einigen hundert Adressen beginnen, um die Rückläufer zu messen.
  6. Einen Abmeldelink in jede Nachricht setzen und Ablehnungen sofort umsetzen.

E-Mail-Adressen nach Branche bestellen

Unsere Dateien decken 21 Branchen ab; Sie können eine Auswahl auf Einträge mit eigener E-Mail-Adresse beschränken, in einer Region oder einem Département. Die Datei einer ganzen Branche kostet ab 229 € (Preise); die Spalten stehen auf der Seite Export und Beispieldatei. Zur Wahl von Zielgruppe und Kanälen siehe auch B2B-Akquiseliste aufbauen und die Akquiselisten nach Branche.

Häufige Fragen

Darf man in Frankreich E-Mail-Adressen von Firmen kaufen?

Ja. Der Kauf einer Datei mit geschäftlichen Kontaktdaten ist zulässig; geregelt ist die Nutzung. Gegenüber Geschäftskunden lässt die CNIL E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung zu, wenn das Angebot mit ihrer Tätigkeit zusammenhängt, mit Information und Widerspruchsmöglichkeit in jeder Nachricht. Die Datei selbst enthält keine Einwilligung.

Was unterscheidet eine allgemeine von einer persönlichen Adresse?

Eine allgemeine Adresse (contact@, info@, commande@) bezeichnet das Unternehmen: Laut CNIL unterliegen solche Adressen juristischer Personen nicht den Grundsätzen der E-Mail-Werbung, Absenderangabe und Abmeldemöglichkeit bleiben aber Pflicht. Eine persönliche Adresse (vorname.nachname@) betrifft eine Person: Sie ist ein personenbezogenes Datum und unterliegt der DSGVO.

Werden die Adressen Ihrer Dateien geprüft?

Nein, die Zustellbarkeit testen wir nicht. Wir schließen Adressen aus, die drei oder mehr Einträge teilen, sowie Funktionsadressen wie dpo@ oder privacy@. Prüfen Sie vor einer Kampagne Syntax und Domain der Adressen und versenden Sie zuerst eine kleine Tranche, um die Rückläufer zu messen.

Stand: 8. November 2026. Quellen: Seiten der CNIL (E-Mail-Werbung, rekonstruierte Geschäftsadressen, Sperrlisten) und Entreprendre Service Public, abgerufen am 8. November 2026; Zahlen unseres Bestands vom 4. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.